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Naturgemäß sind Rechtsstreitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherung vom Schutz ausgeschlossen sowie auch rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherten und einer mitversicherten Person. Grundsätzlich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind außerdem Straftaten, die mit Vorsatz begangen wurden. Dazu gehören unter anderem Körperverletzungen, Diebstahl und Geldbußen. Geht es um Streitigkeiten im Falle einer Scheidung, tritt die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht ein; bezahlt wird lediglich ein erstes Beratungsgespräch. Vorsicht: Da dies nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall ist, deshalb empfiehlt es sich vorher nachzufragen.
Die Beiträge einer Rechtsschutzversicherung orientieren sich an den individuellen Anforderungen des Versicherten. So kann beispielsweise eine Selbstbeteiligung die Beitragskosten senken, wobei die Regel gilt: Je höher die Beteiligung, desto niedriger fallen die Versicherungsprämien aus.
Obwohl man sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen vielerlei Kosten schützen kann, die im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen, sollte man sich bereits beim Vertragsabschluss darüber im Klaren sein, dass die Vertragsbedingungen den Umfang definieren und bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind, um sich einen umfassenden Schutz zu sichern. Dennoch ist es möglich, dass es Streitfälle gibt, bei denen eine Rechtsschutzversicherung nicht greift.